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   OVG Thüringen, 29.06.2009 - 4 EO 217/09   

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https://dejure.org/2009,8123
OVG Thüringen, 29.06.2009 - 4 EO 217/09 (https://dejure.org/2009,8123)
OVG Thüringen, Entscheidung vom 29.06.2009 - 4 EO 217/09 (https://dejure.org/2009,8123)
OVG Thüringen, Entscheidung vom 29. Juni 2009 - 4 EO 217/09 (https://dejure.org/2009,8123)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Thüringer Verwaltungsgerichtsbarkeit

    ThürKAG § 7a; ThürBekVO § 3 Abs 2
    Ausbaubeiträge; Unzureichende Festlegung der Abrechnungseinheit für wiederkehrende Straßenausbaubeiträge; Straßenausbaubeitrag; wiederkehrender Straßenausbaubeitrag; Abrechnungseinheit; Bestimmtheit; Karte; Plan; Ersatzbekanntmachung; Beitragsrecht

  • Thüringer Verwaltungsgerichtsbarkeit PDF

    Unzureichende Festlegung der Abrechnungseinheit für wiederkehrende Straßenausbaubeiträge

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ordnungsgemäße Festlegung der Abrechnungseinheit in einer Satzung über die Erhebung wiederkehrender Straßenausbaubeiträge

  • Judicialis

    ThürKAG § 7a; ; ThürBekVO § 3 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ThürKAG § 7a; ThürBekVO § 3 Abs. 2; SwAB § 2
    Ordnungsgemäße Festlegung der Abrechnungseinheit in einer Satzung über die Erhebung wiederkehrender Straßenausbaubeiträge

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Straßenausbau: Unzureichende Festlegung der Abrechnungszeiträume

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DVBl 2009, 1325
  • DÖV 2009, 958
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (4)

  • OVG Thüringen, 11.06.2007 - 4 N 1359/98

    Ausbaubeiträge; Anforderungen an die Erhebung wiederkehrender

    Auszug aus OVG Thüringen, 29.06.2009 - 4 EO 217/09
    Der Senat hat zur Frage, wie eine Satzungsregelung über die festgesetzten Abrechnungseinheiten beschaffen sein muss und bekannt zu machen ist, im Urteil vom 11.06.2007 grundlegend Stellung genommen (4 N 1359/98, amtl. Abdruck S. 19 ff., ThürVGRspr 2008, S. 113 ff.; vgl. auch Beschluss vom 24.09.2007, 4 EO 1315/04, amtl. Abdruck S. 4 ff., veröffentlicht auf der Internetseite des Gerichts www.thovg.thueringen.de):.

    Eine solche Regelung ist möglich; allerdings ist die Gemeinde dazu nicht verpflichtet, weil sich die Beitragserhebungspflicht nur auf Ortsstraßen erstreckt (§ 7 Abs. 1 Satz 3 ThürKAG), d. h. auf Straßen oder Teilflächen innerhalb der geschlossenen Ortslage (vgl. dazu im Einzelnen Urteil vom 11.06.2007, a. a. O., amtl. Abdruck S. 35).

    Allerdings müsste die Antragsgegnerin in einem etwaigen Hauptsacheverfahren ggf. nicht nur vage erklären, sondern substantiiert darlegen können, ob die Straßen, die sie in die Abrechnungseinheit aufgenommen hat, überhaupt bereits hergestellte Straßen im Sinne des § 242 Abs. 9 BauGB waren, und falls dies zu bejahen ist, ob Maßnahmen an den jeweiligen Straßen nach den einschlägigen rechtlichen Grundsätzen dem Erschließungs- oder dem Straßenausbaubeitragsrecht unterfallen (vgl. zu den Maßstäben BVerwG, Urteil vom 11.07.2007, 9 C 5/06, BVerwGE 129, 100; zur Frage, welche Straßen in die Abrechnungseinheit einbezogen werden können und mit welchen Maßgaben s. Urteil des Senats vom 11.06.2007, a. a. O., amtl. Abdruck S. 38-40).

  • BVerwG, 11.07.2007 - 9 C 5.06

    Erschließungsbeitrag; Beitrittsgebiet; Verfahrensmangel; Aufklärungspflicht;

    Auszug aus OVG Thüringen, 29.06.2009 - 4 EO 217/09
    Allerdings müsste die Antragsgegnerin in einem etwaigen Hauptsacheverfahren ggf. nicht nur vage erklären, sondern substantiiert darlegen können, ob die Straßen, die sie in die Abrechnungseinheit aufgenommen hat, überhaupt bereits hergestellte Straßen im Sinne des § 242 Abs. 9 BauGB waren, und falls dies zu bejahen ist, ob Maßnahmen an den jeweiligen Straßen nach den einschlägigen rechtlichen Grundsätzen dem Erschließungs- oder dem Straßenausbaubeitragsrecht unterfallen (vgl. zu den Maßstäben BVerwG, Urteil vom 11.07.2007, 9 C 5/06, BVerwGE 129, 100; zur Frage, welche Straßen in die Abrechnungseinheit einbezogen werden können und mit welchen Maßgaben s. Urteil des Senats vom 11.06.2007, a. a. O., amtl. Abdruck S. 38-40).
  • OVG Thüringen, 22.12.2003 - 4 EO 439/03

    Ausbaubeiträge; Wirksame Bekanntmachung einer Straßenbaubeitragssatzung und

    Auszug aus OVG Thüringen, 29.06.2009 - 4 EO 217/09
    Vor diesem Hintergrund ist die ausdrückliche gesetzliche Forderung, dass der Hinweis auf die Auslegung auch Raum und Zeit der Auslegung umfassen muss (§ 3 Abs. 2 Satz 4 ThürBekVO), eher stringent auszulegen (anders bei dem bloßen Bezugshinweis gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 3 und 4 ThürBekVO, der nicht selbst zur Bekanntmachung gehört, vgl. Beschluss des Senats vom 22.12.2003, 4 EO 439/03, ThürVBl. 2004, S. 120).
  • OVG Thüringen, 24.09.2007 - 4 EO 1315/04

    Ausbaubeiträge; Festlegung der Abrechnungseinheit für wiederkehrende

    Auszug aus OVG Thüringen, 29.06.2009 - 4 EO 217/09
    Der Senat hat zur Frage, wie eine Satzungsregelung über die festgesetzten Abrechnungseinheiten beschaffen sein muss und bekannt zu machen ist, im Urteil vom 11.06.2007 grundlegend Stellung genommen (4 N 1359/98, amtl. Abdruck S. 19 ff., ThürVGRspr 2008, S. 113 ff.; vgl. auch Beschluss vom 24.09.2007, 4 EO 1315/04, amtl. Abdruck S. 4 ff., veröffentlicht auf der Internetseite des Gerichts www.thovg.thueringen.de):.
  • VG Koblenz, 28.10.2021 - 4 K 920/19

    Ausbaubeitragssatzung: Anforderungen an die Bestimmtheit

    Sie kann etwa durch textliche Aufzählung aller der Abrechnungseinheit zugehörigen Flurstücke oder durch einen als Anlage beizufügenden Plan erfolgen (vgl. ThürOVG, Beschluss vom 29. Juni 2009 - 4 EO 217/09 -, juris, Rn. 11).

    Entscheidet sich die Gemeinde - wie hier der Fall - für die Beifügung eines Planes, muss dieser die Abrechnungseinheit so präzise umgrenzen, dass eine zweifelsfreie Zuordnung der Straßenflurstücke möglich ist (vgl. ThürOVG, Beschluss vom 29. Juni 2009 - 4 EO 217/09 -, juris, Rn. 11).

    Dieser muss ohne weiteres erkennen können, welche Straßenflurstücke dem jeweiligen Abrechnungsgebiet zuzuordnen sind und wo im Übergangsbereich zwischen diesem Gebiet und einem anderen oder dem Außenbereich Teilflächen von Straßenflurstücken der Länge oder Breite nach begrenzt werden (vgl. ThürOVG, Beschluss vom 29. Juni 2009 - 4 EO 217/09 -, juris, Rn 14).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 18.01.2011 - 4 L 24/10

    Rückwirkende Heilung einer Straßenausbaubeitragssatzung

    Es entspricht insoweit der ständigen Rechtsprechung des Senats, dass bei der Bildung einer Abrechnungseinheit im Sinne des § 6a Abs. 3 KAG LSA nur solche Verkehrsanlagen zu einer Abrechnungseinheit zusammengefasst werden können, die der Erschließung der angrenzenden Grundstücke dienen, also Anbaubestimmung haben und daher gerade nicht im Außenbereich liegen (vgl. Urt. v. 13.01.2005 - 4 K 36/03 - Urt. v. 11.12.2007 - 4 L 276/05 - so auch ThürOVG, Beschl. v. 29.06.2009 - 4 EO 217/09 -, zit. nach juris).

    Unter beiden Aspekten kann es im vorliegenden Fall keinen Zweifel daran geben, dass die fehlerhafte Bildung einer Abrechnungseinheit die gesamte Satzung erfasst, weil die Erhebung wiederkehrender Beiträge ohne diese wesentliche Regelung undenkbar ist (so auch ThürOVG, Beschl. v. 29.06.2009, a. a. O.).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 19.07.2022 - 6 A 10207/22

    Einbeziehung von Außenbereichsgrundstücken in eine Abrechnungseinheit durch

    Daher ist die von der Vorinstanz in diesem Zusammenhang mehrfach zitierte Rechtsprechung des Thüringer Oberverwaltungsgerichts in dessen Beschluss vom 29. Juni 2009 - 4 EO 217/09 -, wonach insbesondere im Übergangsbereich der geschlossenen Ortslage Teilflächen von Straßenflurstücken der Länge oder Breite mit der gebotenen Genauigkeit zu begrenzen seien (vgl. juris Rn. 11 und 14), auf den vorliegenden Fall nicht übertragbar.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 17.03.2023 - 6 C 10972/22

    Ausbaubeitragsrecht-wiederkehrende Beiträge

    Daher ist auch die vom Antragsteller in diesem Zusammenhang zitierte Rechtsprechung des Thüringer Oberverwaltungsgerichts in dessen Urteil vom 11. Juni 2007 - 4 N 1359/98 -, wonach insbesondere im Übergangsbereich der geschlossenen Ortslage Teilflächen von Straßenflurstücken der Länge oder Breite mit der gebotenen Genauigkeit zu begrenzen seien (juris Rn. 37; vgl. auch ThürOVG, Beschluss vom 29. Juni 2009 - 4 EO 217/09, juris Rn. 11 und 14), auf den vorliegenden Fall nicht übertragbar.
  • VG Gera, 16.06.2022 - 3 K 189/21

    Erhebung einmaliger Straßenausbaubeiträge in Thüringen für Ausbaumaßnahmen, die

    Angesichts des Umstandes, dass die Gemeinde die Abrechnungseinheit selbst festlegen musste, konnte das Gericht verbleibende Zweifel oder Lücken nicht ausräumen (vgl. ThürOVG, Beschluss vom 29. Juni 2009 - Az: 4 EO 217/09 - KStZ 2009, S. 218 ff.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.03.2023 - 6 C 10972/22

    Normenkontrollverfahren gegen die Satzung einer Gemeinde über die Erhebung

    Daher ist auch die vom Antragsteller in diesem Zusammenhang zitierte Rechtsprechung des Thüringer Oberverwaltungsgerichts in dessen Urteil vom 11. Juni 2007 - 4 N 1359/98 -, wonach insbesondere im Übergangsbereich der geschlossenen Ortslage Teilflächen von Straßenflurstücken der Länge oder Breite mit der gebotenen Genauigkeit zu begrenzen seien (juris Rn. 37; vgl. auch ThürOVG, Beschluss vom 29. Juni 2009 - 4 EO 217/09, juris Rn. 11 und 14), auf den vorliegenden Fall nicht übertragbar.
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